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Kostentransparenz ist für mich wichtig. Sie sollen im Vorfeld wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Ich informiere Sie daher bei der Mandatserteilung über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Es besteht die Möglichkeit, zunächst ein Beratungsgespräch gegen Zahlung einer überschaubaren Gebühr zu führen. Auch die Kosten für ein solches Beratungsgespräch teile ich Ihnen im Voraus mit. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie mich beauftragen wollen.

Folgt der Beratung eine nach außen hin gerichtete Tätigkeit, werden die Gebühren für das Beratungsgespräch in vollem Umfang auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet, so dass in diesem Fall keine zusätzlichen Gebühren für die Erstberatung entstehen.